Steuerberatung Wirtschafts- und Rechtsberatung Buchhaltungen Jahresabschlüsse Testamente Erb- und Eheverträge Erbteilungen Gesellschaftsgründungen:            Aktiengesellschaften              GmbH

1. Teil: Begriffe: Das müssen Sie wissen

1.1. Begriffe: Einnahmen und Ausgaben

Unter Einnahmen verstehen wir hier Geldbeträge, die in der Kasse, auf dem Postcheck- oder Bankkonto eingegangen sind, z.B.:

Unter Ausgaben verstehen wir hier Beträge, die wir aus der Kasse heraus bezahlt haben oder Beträge, die wir über die Bank oder das Postcheckkonto bezahlt haben. Z.B.:

1.2. Begriffe: Einnahmen

Im Zusammenhang mit unserer Buchhaltung unterscheiden wir die folgenden Arten von Einnahmen:

1.2.1. Einnahmen: Umsätze, „Erträge‟: Einnahmen als Entgelt für unsere geschäftliche Tätigkeit. Mit ihnen tragen wir unseren geschäftlichen Aufwand und unseren privaten Lebensaufwand.

Sogenannte ausserordentliche Erträge: So nennt man Zinserträge auf Geschäftskonten bei Banken, Liegenschaftenerträge aus Geschäfts-Liegenschaften usw. Also: Erträge, die aus Geschäftsvermögen resultieren, aber nicht Entgelt für unsere geschäftlichen Aktivitäten sind.

1.2.2. Einnahmen: Privateinlagen: Geldbeträge, die wir aus unseren privaten Mitteln in das Geschäft stecken, z.B.

1.2.3. Einnahmen: „Transit‟, „Geldmittelkontokorrent‟: Zahlungen von einem Bankkonto auf das andere, auf das Postcheckkonto (oder umgekehrt...), Bezug aus dem Bancomat in die kleine Kasse, Einlage aus der Ladenkasse auf das Bankkonto.

Solche Transitzahlungen erscheinen auf einem Bank-, Postcheckkonto oder Kassenkonto als Ausgabe, auf einem anderen als Einnahme.

1.3. Begriffe: Ausgaben

1.3.1. Ausgaben: Zahlungen für geschäftlichen Aufwand („Unkosten‟): Unter „Unkosten‟ verstehen die Buchhalter Ausgaben, welche zur Erzielung der Umsätze nötig sind, also geschäftlich begründete Aufwendungen. Z.B.:

1.3.2. Ausgaben: Anschaffungen über Fr. 2'500.--: z.B. Kauf eines neuen Autos, Mobiliar, Maschinen, Werkzeuge, technische Einrichtungen. Diese Anschaffungen werden über 3 - 5 Jahre hinaus abgeschrieben und nicht als Unkosten eines einzigen Jahres behandelt.

1.3.3. Ausgaben: Privatbezüge, Zahlungen für private Zwecke: über das geschäftliche Bank- oder Postcheckkonto werden auch private Zahlungen abgewickelt: Das Berufseinkommen des Chefs, z.B. Krankenkasse, private Miete, private Versicherungen, Vereinsbeiträge usw.

1.3.4. Ausgaben: „Transit‟, „Geldmittelkontokorrent‟: Zahlungen von einem Bankkonto auf das andere, auf das Postcheckkonto (oder umgekehrt...), Bezug aus dem Bancomat in die kleine Kasse, Einlage aus der Ladenkasse auf das Bankkonto.

Solche Transitzahlungen erscheinen auf einem Bank-, Postcheckkonto oder Kassenkonto als Ausgabe, auf einem anderen als Einnahme.

1.4. Begriffe: Konten und Kontenplan
Beispiel

Erfolgsrechnung


Aufwand

3001    Wareneinkauf
4001    Löhne
4101    AHV, PK, SUVA usw.
4201    Miete, Strom, Wasser, Gas
4301    Unterhalt, Reparaturen
4302    Betriebsmaterial
4303    Autobetriebskosten
4401    Büromaterial, Verwaltung
4402    Geschäftsversicherungen
4403    Porti, Telefon, Fax
4501    Spesen, Werbung
4801    Abschreibungen


Ertrag

6001    Verkäufe
6002    Ertrag aus Arbeiten
 


Bilanz


Aktiven

Umlaufvermögen, flüssige Mittel
1001    Kasse
1002    Bank

Uebriges Umlaufvermögen
1101    Debitoren
1102    Transitorische Aktiven

Anlagevermögen
1701    Mobiliar
1702    Maschinen + Werkzeuge
1703    Büromaschinen
1704    Fahrzeuge


Passiven

Fremdkapital
2001    Kreditoren
2002    Transitorische Passiven

2101    Darlehen Vater

2998    Provisorische Buchungen
2999    Transit

Eigenkapital
2201    Privatbezüge Inhaber
2211    Eigenkapital
 

1.5. Begriffe: zu den Konten

Unser Beispiel: Ihr Kontenplan wird vom obigen Beispiel abweichen. Nicht jeder Betrieb ist gleich.

1.5.1. Begriffe: „Konto‟: Z.B. Kasse, Bank, Privatbezüge, Wareneinkauf, Betriebskosten, Erträge usw. Also z.B. Kostenträger, Kostenstellen, Vermögenspositionen usw.

1.5.2. Begriffe: „Kontonummer‟: z.B.
1001 für Kasse,
3001 für Wareneinkauf
usw.

1.5.3. Begriffe: „Kontenplan‟: Liste aller Konten einer Buchhaltung

1.5.4. Begriffe: „Kontieren‟: BEISPIEL. Es wird eine einzelne Zahlung auf einem Bank-Zahlungsauftrag „kontiert‟. Damit wird dem Buchhalter angezeigt, für welches (z.B.) Aufwandkonto (z.B. Wareneinkauf) die Zahlung geleistet wurde. Sie setzen z.B. Die Kontonummer 3001 hinter Ihre Zahlung von Fr. 4'200.00 im Zahlungsauftrag vom 15. Mai 20..

Die Kontierung erfolgt also mit den Kontennummern aus Ihrem Konten-plan. Kontiert werden Bankbelege, Kontenauszüge, Zahlungsaufträge, Kassenbücher. Sie zeigen dem Buchhalter an, wofür eine Zahlung eingegangen ist, oder wofür Sie bezahlt haben.

1.5.5. Begriffe: Bankkonto, Kontonummer, Begriffsverwirrungen: Kein Fach-Chinesisch ohne Begriffsverwirrungen:

Im Kontenplan Ihrer Buchhaltung hat Ihr Bankkonto eine Kontonummer: z.B.
1002    Bank.

Ihre Bank hat Ihrem Bankkonto ebenfalls eine Kontonummer gegeben. Sie ist ellenlang und besteht aus vielen Zahlen und Buchstaben, z.B.
M1E 455688.993 Kreditkonto.

Der Chef hat den Ueberblick und unterscheidet klar zwischen der Kontonummer des Bankkontos im Kontenplan seiner Buchhaltung und der Bank-Kontonummer: z.B.
1002    Bank UBS M1E 455688.993