Kurzinformation Aktiengesellschaft
Minimales Aktienkapital: Fr. 100'000.--
Aktienkapital: Einteilung in Inhaber- oder Namenaktien, minimaler Nennwert: Fr. 10.--
Gründung mit mindestens drei Gründungsmitgliedern.
Gründung mit Bareinlagen oder mit Sacheinlagen.
Minimaleinzahlung: 20% des Aktienkapitales, mindestens aber Fr. 50'000.--.
Die Uebertragung von Namenaktien kann statutarisch im gesetzlichen Rahmen beschränkt werden.
Durch Sonderprüfung können bestimmte Sachverhalte abgeklärt werden. Jeder Aktionär kann an der Generalversammlung eine Sonderprüfung verlangen. Bei Ablehnung können mindestens 10% der Aktien beim Richter Klage einreichen.
Organisation der AG (Organe):
Die Generalversammlung
Der Verwaltungsrat
Revisionsstelle
Die Mehrheit des Verwaltungsrates muss aus in der Schweiz wohnhaften Schweizerbürgern bestehen.

